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Logopädische Praxis Cornelia Huber
Wichtige Informationen
Sie benötigen eine Überweisung vom Hausarzt, Zahnarzt oder Facharzt zur logopädischen Diagnostik und Therapie.
Eine chefärztliche Bewilligung ist derzeit nur für Versicherte der SVS vor dem zweiten Termin einzuholen.
Es wird mehr als die Hälfte der Kosten von Ihrer Krankenkasse refundiert.
Für Anspruchsberechtigte des steiermärkischen Behindertengesetztes gibt es die Möglichkeit eines Kostenzuschusses vom Magistrat oder von der Bezirkshauptmannschaft.
Private Zusatzversicherungen übernehmen den Restbetrag, wenn Sie Therapien in Ihrem Vertrag inkludiert haben.
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